Tempo 30 in Annelsbach

Neue Schilder

Am Freitag, den 09.12.2016 wurden in Annelsbach neue Tempo 30-Zone Schilder aufgestellt.

Neues Verkehrszeichen 274.1 (Beginn einer Tempo 30-Zone) am Ortseingang in der Straße Annelsbacher Tal ostwärts
Beginn einer Tempo 30-Zone in Annelsbach

Zunächst wirkt es ungewohnt, ein bisschen klein und sehr hoch montiert, aber die Bedeutung des Verkehrszeichens 274.1 ist klar: Beginn einer Tempo 30-Zone.

Damit wurde der Wunsch des Ortsbeirats erfüllt und der Verkehr in Annelsbach wird beruhigt. Das passt ja auch sehr gut zu dem beschaulichen kleinen Dorf.

Schade ist allerdings, dass sich in Deutschland manche vernünftig erscheinenden Ideen nicht in die Tat umsetzen lassen, da sie nicht in die rechtlich vorgegebene Ordnung passen. Der Wunsch nach einer Verkehrsberuhigung in Annelsbach ließe sich doch - rein logisch betrachtet - durch ein Verkehrszeichen 274.1 (Beginn einer Tempo 30-Zone) nach dem Ortseingangsschild erreichen. Weitere Schilder wären dann gar nicht nötig.

Ja, wäre da nicht der Umstand, dass die Ortseingangsstraße K115 eine Kreisstraße ist. Sie verläuft durch den Ort (Annelsbacher Tal westwärts) bis zum Ende der Bebauung. Aber auf einer Kreisstraße darf keine Zone angeordnet werden.

Schilderwald de jure

Wo eine Tempo 30-Zone errichtet werden kann, regelt § 45 Abs. 1c der Straßenverkehrsordnung (StVO):

“(…) Die Straßenverkehrsbehörden ordnen ferner innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten (…) Tempo 30-Zonen im Einvernehmen mit der Gemeinde an. Die Zonen-Anordnung darf sich weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) noch auf weitere Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) erstrecken. Sie darf nur Straßen ohne Lichtzeichen geregelte Kreuzungen oder Einmündungen, Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295), Leitlinien (Zeichen 340) und benutzungspflichtige Radwege (Zeichen 237, 240, 241 oder Zeichen 295 in Verbindung mit Zeichen 237) umfassen. An Kreuzungen und Einmündungen innerhalb der Zone muss grundsätzlich die Vorfahrtregel nach § 8 Absatz 1 Satz 1 („rechts vor links“) gelten. (…)”

Übersichtsplan Annelsbach mit eingezeichneten Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30km/h und Tempo 30 Zonen
Übersicht der Geschwindigkeitsbeschränkungen in Annelsbach

Da es in der StVO so festgelegt ist, mussten auf der Kreisstraße mehrere Verkehrszeichen 274 (Zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h) für die jeweiligen Streckenabschnitte aufgestellt werden. Keine schöne, aber rechtlich die einzig korrekte Lösung.

Das Ziel, den Verkehr in Annelsbach zu beruhigen, wurde jedenfalls erreicht - und das ist die Hauptsache.

Und eigentlich kann man es sich ja auch ganz leicht merken:

In Annelsbach einfach immer vorsichtig und nur maximal 30km/h fahren. Die Anwohner und vor allem die Kinder werden es danken.

Auf unserer Infoseite “Ortsbeirat” sammeln wir alle Berichte und Informationen zum Annelsbacher Ortsbeirat.